Deine Entscheidung

Heiraten oder nicht …?

Ab wann darf man heiraten?

Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob er heiratet und wen er heiratet. Das gilt für alle unabhängig von der Herkunft, dem Geschlecht, der Religion, der Hautfarbe und dem Alter. Gegen seinen Willen darf niemand verheiratet werden.

In Deutschland darf ein Paar erst dann heiraten, wenn beide Heiratswilligen volljährig sind (§ 1303 BGB).

Diese Altersgrenze wurde zum Schutz von Minderjährigen eingeführt. Sogenannte „Kinderehen“ sollen so vermieden werden. Bereits geschlossene Ehen von 16-18- Jährigen werden von einem/einer Richter*in aufgehoben, d. h. die Ehe gilt nicht.

In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Auch für im Ausland geschlossene Ehen gilt diese Altersgrenze. Wird eine Ehe aufgehoben, sind keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vor- oder Nachteile zu befürchten. Zu diesem Zweck hat das Gesetz entsprechende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht geregelt.

Ebenfalls wurde für Minderjährige ein sogenanntes „Vortrauungsverbot“ eingeführt. Dies bedeutet, dass Minderjährige nicht im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie/Handlung heiraten oder verlobt werden dürfen.

Beteiligte und Zeugen können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 € belangt werden (§ 11 Absatz 2 PstG - Personenstandsgesetz iVm § 70 PstG).

Strafbar ist übrigens, wenn man dich verheiraten will und du es nicht willst (§ 237 StGB). Du kannst dich dagegen wehren. Alleine ist dies meist schwierig, vertrau dich jemandem an!

Dein/e Lehrer*in, Schulsozialarbeiter*in oder Berater*innen von Beratungsstellen sind gute erste Ansprechpartner*innen. Ferner gibt es viele Anlaufstellen, die von Zwangsheirat bedrohten Menschen helfen.