Einführung

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Sex und Recht

Viele Fragen bestimmen die Jugendzeit: erste Schwärmereien, die ersten Gefühle, Verliebt sein, der erste Kuss, Kuscheln, das erste Mal, Intimität, Vertrautheit und vieles mehr. All das, was passiert und was passieren kann, sind schöne und wichtige Erfahrungen, für alle: egal ob du hetero, lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, transgender, inter*, queer, questioning, intergeschlechtlich oder … bist.

Es gibt aber einige rechtliche Aspekte, die du und auch deine Eltern in dieser Zeit beachten müssen. Es ist eine spannende, aufregende Zeit, aber gleichzeitig auch ein Paragrafen-Dschungel der deutschen Gesetze. Was verboten und was erlaubt ist, kannst du hier nachlesen.

Bedenke immer:

Diese Rechte, Regeln, die wir hier für dich zusammen gefasst haben, gelten nur in Deutschland! Wenn du in den Urlaub fährst, denke daran, dass dort vielleicht ganz andere gesetzliche Bestimmungen gelten als bei uns.

Aus dem Grundgesetz Artikel 1:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar," dieser grundsätzliche und universelle Wert gilt natürlich auch in der Sexualität. 

Artikel 2 des Grundgesetzes besagt:

„Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ent­faltung seiner Persönlichkeit…“, das schließt natürlich auch die eigene Sexualität mit ein. Jede*r hat somit das Recht, so zu sein, wie sie*er möchte. Auch die eigene Sexualität darf so ausgelebt werden, wie man möchte, natürlich nur solange man keinem anderen Schaden zufügt, keine gesetzlichen Grenzen überschreitet und beide Seiten damit einverstanden sind.

Bei Jugendlichen kommt hier noch §1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum Tragen, denn

  • Personen unter 14 Jahre sind Kinder und
  • Personen die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Jugendliche und somit gelten je nach Alter unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

In Deutschland haben Jugendliche ab dem 14. Geburtstag ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Jugendliche können somit grundsätzlich ihre Sexualität frei ausleben.

Achtung, Achtung!

Unter bestimmten Konstellationen (z. B. mangelnde Reife) gibt es abgestufte gesetzliche Regelungen, wonach das Ausleben der Sexualität dann verboten wird.

Doch was bedeutet eigentlich „sexuelle Selbstbestimmung“?

Und hier fängt unser Paragrafendschungel an.

In den §§ 173-184 des Strafgesetzbuches (StGB) versucht der deutsche Gesetzgeber, alle Personen und im Besonderen Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen.

Diese Paragrafen, die dich schützen sollen, sprechen stets von „sexuellen Handlungen“. Hierunter ist nicht nur Geschlechtsverkehr zu verstehen, sondern auch intensives Kuscheln, Petting, Oral- oder Analverkehr, Eindringen mit dem Finger oder anderen Dingen fallen ebenfalls unter diesen Begriff.