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Pornografie

Der Begriff Pornografie wird seit Mitte des 19.Jahrhunderts verwendet und stammt ursprünglich aus dem Altgriechischen und bedeutet „über Huren/Unzucht schreiben“. Heute bezeichnet man Zeitschriften, Bücher, Filme, Videos, Bilder, Texte, Computerspiele, in denen sexuelle Handlungen, bei denen die menschlichen Geschlechtsorgane wie auch der Geschlechtsakt detailliert dargestellt werden, als pornografisch.

Pornografie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes dann vor, wenn „eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt“ (vgl. BGHSt 23,44;37,55)

Nach § 184 StGB dürfen pornografische Schriften – hierunter fallen nicht nur Fotos, Bücher, Darstellungen, Videos und Zeitschriften, sondern auch alle analogen und digitalen Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher (z. B. Festplatten, Arbeitsspeicher, Disketten, CD, DVD usw.) – Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Das heißt, man macht sich strafbar, wenn man Jugendlichen unter 18 Jahren pornografische Bilder, Darstellungen oder Filme anbietet, zeigt oder verkauft.

Achtung, Achtung!

Bei unter 14-Jährigen ist es sogar bereits strafbar, wenn jemand pornografische Dinge erzählt (§176 Abs.4 Nr.4 StGB). Strafbar macht man sich z. B. durch unaufgefordertes Versenden von Whatsapp oder E-Mails mit pornografischen Inhalten, unaufgefordertes Zeigen von pornografischen Bildern, Filmen, etc. auf dem Handy oder bei der Verbreitung von pornografischen Inhalten im Internet ohne ausreichende Zugangsbeschränkung für minderjährige Personen. Auch die Weitergabe von pornografischen Bildern, Filmen etc. an Minderjährige, sei es über das Internet/Handy oder andere Medien, ist strafbar. 

Gegen die Konfrontation mit pornografischen Inhalten in Chaträumen kann rechtlich vorgegangen werden. Denn auch das Bedrängen in Chaträumen mit sexuellen Ausdrücken oder die Aufforderung, dich nackt zu fotografieren oder die Versendung pornografischer Bilder ist in vielen Fällen strafbar.

Du machst dich übrigens auch selber strafbar, wenn du so etwas tust. Im Internet ist für die Nutzung von Pornografie eine Altersprüfung vorgeschrieben. Leider halten sich viele Anbieter nicht daran. 

Übrigens:
Auch für Erwachsene gibt es bezüglich der Nutzung von Pornografie gesetzliche Verbote. Hierunter fällt die sogenannte „harte Pornografie“. Dazu gehören: vor allem Kinderpornografie, Gewaltpornografie sowie sexuelle Handlungen mit Tieren. Wer solche pornografischen Inhalte auf seinem Handy oder den PC lädt, macht sich strafbar. Straffrei für Erwachsene ist dagegen der Besitz sowie die Weitergabe „einfacher“ Pornografie untereinander, wenn beide Erwachsenenparteien damit einverstanden sind.

Solltest du im Netz auf Internetseiten stoßen, die pornografische Inhalte ohne ausreichende Zugangskontrolle für minderjährige Personen darstellen, oder aus Ver- sehen auf Internetseiten mit harter Pornografie stoßen, dann melde dies bei der Internet-Beschwerdestelle und lösche die Seite dann sofort.