Sexualität leben

Dein Körper gehört Dir!

Dein Körper

Dein Körper gehört dir allein. Du entscheidest und bestimmst darüber, wer dich körperlich berühren darf und wer nicht. Das gilt auch für körperliche Berührungen in der Familie oder bei Freund*innen, Bekannten und natürlich Unbekannten.

Sexuelle Gewalt oder auch sexuelle Übergriffe geschehen sowohl gegenüber Mädchen als auch Jungen. Wehr dich dagegen, sag „Nein“ und such dir eine vertraute Person, die dich unterstützt und dir hilft. Sprich mit jemandem, wenn du dich sexuell bedrängt und genötigt fühlst und behalte es nicht für dich.

Strafbar (meist reicht schon alleine der Versuch) ist nämlich

  • jegliche sexuelle Handlung zwischen den eigenen Kindern und Eltern oder den eigenen Enkelkindern und Großeltern. Auch sexuelle Handlungen zwischen Geschwistern sind verboten, selbst wenn beide es wollen (§ 173 StGB).
  • wenn du unter 18 Jahren bist und dich jemand für sexuelle Handlungen an dir oder vor dir ausnutzt, weil du von dieser Person abhängig bist. Dies können Personen wie z. B. Ausbilder*in, Erzieher*in, Stiefeltern, Betreuer*in, Lehrer*in etc. sein ( § 174 StGB).
  • wenn du unter 14 Jahren bist und jemand an dir oder vor dir sexuelle Handlungen vornimmt oder dir pornografische Dinge erzählt oder zeigt (§ 176 StGB).
  • jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung. Hier gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das bedeutet: Auch wenn du nicht schreien oder dich nicht körperlich wehren kannst - sexuelle Handlungen gegen deinen Willen sind strafbar. Dies gilt natürlich auch bei Ausnutzung einer Zwangslage, bei Gewaltandrohung, oder wenn jemand eine andere Person wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, oder weil jemand körperlich wehrlos ist (Alkohol, Drogen, etc.), sexuell ausnutzt. Ganz egal wie alt du bist (§ 177 StGB).
  • wenn du unter 18 Jahren bist und dich jemand für sexuelle Handlungen bezahlt oder dir dies ermöglicht. Dies wäre dann Prostitution und die ist unter 18 Jahren nicht erlaubt (§ 180 StGB).
  • Exhibitionismus, d. h. wenn sich jemand unaufgefordert nackt vor dir auszieht oder dir sein Geschlechtsteil zeigt, um sich sexuell zu erregen, ganz egal wie alt du bist (§ 183 StGB).
  • sexuelle Belästigung - ganz egal wie alt du bist -, d. h. wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt (z. B. „Grapschen“) (§ 184 i StGB).
  • jede Verletzung des Intimbereiches durch Bildaufnahmen, damit ist das sogenannte „Upskirting“ und „Downblousing“ gemeint, also das absichtliche und unbefugte Filmen oder Abfotografieren unter Röcken, Kleidungsstücken oder in den Ausschnitt von Mädchen/Frauen* (§ 184 k StGB).