Sexualität leben

Dein Recht auf Information

Aus dem § 1 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch):

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förde­rung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts­fähigen Persönlichkeit.“

Entwicklung bedeutet hier, dass du auch ein Recht auf Aufklärung (Verhütungsmittel, Körperwissen, etc.) und Information hast.

Dies geschieht meist in der Schule in Aufklärungsveranstaltungen, zu Hause, bei ärtzlichem Fachpersonal oder in einer Beratungsstelle wie donum vitae.