Dein Recht auf Information
Aus dem § 1 SGB VIII (8. Sozialgesetzbuch):
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Entwicklung bedeutet hier, dass du auch ein Recht auf Aufklärung (Verhütungsmittel, Körperwissen, etc.) und Information hast.
Dies geschieht meist in der Schule in Aufklärungsveranstaltungen, zu Hause, bei ärtzlichem Fachpersonal oder in einer Beratungsstelle wie donum vitae.